Für Teilzeitkräfte mit unterschiedlichen Arbeitsstunden pro Wochentag sollte es möglich sein, Urlaub auf Stundenbasis einzutragen. Bedeutet, wenn eine Teilzeitkraft einen Tag drei und die restlichen vier oder fünf Stunden arbeitet, sollten für die jeweiligen Tage auch nur die benötigten Stunden vom Urlaubskonto abgezogen werden.